Nahrungsmittelzusatzstoffe haben keinen Nährwert. Sie sollen beim jeweiligen Nahrungsmittel u.a. die Haltbarkeit fördern, den Geschmack verbessern und ihm ein frischeres Aussehen verleihen.
Zu den Zusatzstoffen zählen u. a.:
- Konservierungsstoffe
- Farbstoffe
- Geliermittel
- Stabilisatoren
- Emulgatoren
- Aromastoffe
- Säurungsmittel
- Schaumverhüter
- Trennmittel
- Nitritpökelsalz
- Geschmacksverstärker
- Glutamat
- Backpulver
- Antioxidationsmittel
- Schmelzsalz
- Säureregulatoren
- Phosphate
- Lezithin
Die meisten Zusatzstoffe sind künstlich hergestellt. Daher spricht man oft nur von Chemie. Nicht so häufig werden natürlich Zusätze wie z. B. Agar-Agar, Johanniskrautmehl oder Zitronensaft verwendet. Nahrungsmittelzusatzstoffe sind leider nicht immer vollständig auf den Verpackungen industriell hergestellter Nahrungsmittel aufgeführt. Häufig sind sie durch E-Nummern verschlüsselt, welche in dem in allen Verbraucher-Zentralen erhältlichen Heftchen "Lebensmittel-Zutatenlisten - Was bedeuten E-Nummern?" erklärt sind
Absolut zuverlässig sind Zutatenlisten jedoch nicht. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen, die die Kennzeichnungspflicht lockern oder ganz aufehen z. B.:
- Eine Deklaration ist nicht erforderlich bei Joghurt mit konservierter Fruchtzubereitung. Trotzdem darft er die Aufschrift "Ohne Zusatz von Konservierungsstoffen" tragen.
- Sie ist auch nicht erforderlich bei Lebensmittel in sehr kleinen Verpackungen, wie man sie in Hotels auf Frühstücksbuffets vorfindet.
- Der Zucker in Getränken braucht nicht deklariert zu werden, wenn sein Anteili nicht mehr als 2 % beträgt.
- Wurst- und Fleischwaren darf bis zu 1 g Glutamat pro kg undeklariert zugesetzt werden,
Quelle: Unkonzentriert, aggressiv, überaktiv - Friedrich Klammrodt